Der Anwalt für Familie, Ehe und Scheidung in Vorarlberg
Familie, Ehe und Scheidung sind Begriffe, die rechtlich eng miteinander verbunden sind. Im Zentrum des Familienrechts steht das Eherecht. Darin ist auch das Scheidungsrecht geregelt. Der Bludenzer Rechtsanwalt Dr. Anton Tschann ist auf das Familienrecht spezialisiert. Er klärt Sie gerne über Rechte und Pflichten in der Familie, in der Ehe und bei der Scheidung auf. Der Rechtsanwalt ist bei einer Scheidung die erste Anlaufstelle.
Wir beraten und vertreten Sie gerne
- bei einvernehmlichen Scheidungen
- im Scheidungsprozess
- beim Ehegattenunterhalt
- beim Kindesunterhalt
- bei der Obsorge
- beim Kontaktrecht / Besuchsrecht
Scheidungsanwalt Dr. Tschann – informiert, berät, begleitet und vertritt
Der Entschluss sich scheiden zu lassen, wird nicht leichtfertig gefasst. Umso wichtiger ist es, im Scheidungsfall einen kompetenten Anwalt an seiner Seite zu wissen.
Seit Jahren beraten und vertreten wir Scheidungswillige. Das Ziel des erfahrenen Scheidungsanwaltes Dr. Tschann liegt dabei in möglichst schnellen und gütlichen Scheidungen.
Es gibt zwei Arten von Scheidungen: die Scheidung im Einvernehmen und die sogenannte streitige Scheidung. In beiden Fällen raten wir dazu, frühzeitig professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Publikationen zum Scheidungsrecht
Neben einer Vielzahl an Presseartikeln hat Dr. Anton Tschann auch folgende Publikationen verfasst:
- „Scheidung“, 1. Auflage (in Buchform)
- Scheidungsbroschüre, 2. Auflage
In der Broschüre werden die wichtigsten Bereiche und Begriffe dieses Gebiets übersichtlich und in verständlicher Sprache erklärt.
Bestellen Sie jetzt Ihre Broschüre(n) telefonisch unter +43 5552 31520 oder per E-Mail an rechtsanwalt@tschann.cc und wir senden sie Ihnen kostenlos per Post!
Preis: 10 € pro Broschüre
Versand: gratis
Die Scheidung im Einvernehmen
Rund 90 Prozent der Scheidungen in Vorarlberg finden eine einvernehmliche Lösung. Das bedeutet: beide Ehepartner gestehen die unheilbare Zerrüttung der Ehe ein. Alle Fragen bezüglich Scheidungsfolgen – Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht/Besuchsrecht sowie auch Vermögensaufteilung – werden im gegenseitigen Einverständnis geklärt. In einer schriftlichen Scheidungsvereinbarung wird diese Einigung festgehalten. Die Scheidung im Einvernehmen kann beantragt werden.
Die Scheidungsklage
Manchmal ist hingegen eine Scheidungsklage bzw. ein Scheidungsprozess unumgänglich. Und zwar dann, wenn sich die Ehepartner nicht in allen Punkten von Obsorge bis Vermögensaufteilung einigen können. Hier entscheidet das Gericht über die Scheidungsfolgen. Ebenso, wenn ein Ehepartner nicht gewillt ist, die Ehe im Einvernehmen aufzulösen. Das Gericht wird hier aktiv. Es ermittelt, ob das Ende der Ehe von beiden Partnern oder überwiegend von einem verschuldet wurde. Diese gerichtliche Entscheidung hat bedeutenden Einfluss auf den Unterhalt des Ehegatten oder der Ehegattin.
Gut zu wissen: Es gibt jederzeit die Möglichkeit, eine einvernehmliche Scheidung zu beantragen, auch während des Scheidungsprozesses.
Kindesunterhalt, Obsorge, Besuchsrecht
Drei große Themen bestimmen die meisten Scheidungen: Der Kindesunterhalt, die Obsorge und das Kontaktrecht im umgangssprachlichen Gebrauch besser als „Besuchsrecht“ bekannt. In allen drei Bereichen ist Feingefühl erforderlich. Oberste Priorität sollte das Wohl des Kindes haben.
Wie Kindesunterhalt, Obsorge und Kontaktrecht laut gesetzlichen Vorgaben geregelt werden können, darüber informiert Sie Dr. Tschann gerne. Und: Er verhilft Ihnen zu Ihrem Recht.